Das Wahlsystem – Wie wird gewählt?

Das Wahlsystem

Europawahl kurz erklärt – von treffpunkteuropa.de, dem Magazin der JEF Deutschland

Wie wähle ich und wie funktioniert die Wahl?

In jedem Mitgliedsstaat werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlsystem auf der Grundlage von Listen oder von übertragbaren Einzelstimmen für 5 Jahre gewählt. Insgesamt werden 751 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Die Bundesrepublik Deutschland als bevölkerungsreichster Mitgliedsstaat entsendet mit 96 Abgeordneten die meisten Parlamentarier ins Europaparlament.

Bei der Europawahl am 26. Mai 2019 bewerben sich in Deutschland insgesamt 1.380 Kandidatinnen und Kandidaten um die 96 Parlamentssitze. Darunter sind 479 Frauen. Die Parteien konnten sich entscheiden, ob sie mit Länder- oder Bundeslisten zur Wahl antreten. Die Unionsparteien CDU und CSU stellen – anders als beispielsweise die SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN oder FDP – keine Bundesliste, sondern Landeslisten für jedes Bundesland auf. In Deutschland haben die Wählerinnen und Wähler eine Stimme, die Sie der Kandidatenliste einer Partei geben können.

In vielen EU-Mitgliedsstaaten gibt es, ähnlich wie bei der Bundestagswahl, eine Sperrklausel bei der Europawahl von maximal fünf Prozent. In Deutschland ist das bei diese Wahl nicht der Fall. Damit ist es auch für kleinere Parteien mit weniger Stimmen möglich ins EU-Parlament gewählt zu werden. Die 96 Sitze werden auf die Parteien entsprechend dem Verhältnis ihrer insgesamt erreichten Stimmenzahlen verteilt.

Nach der Wahl organisieren sich die Abgeordneten ähnlicher politischer Orientierung und Parteizugehörigkeit in Fraktionen. Zur Bildung einer Fraktion sind mindestens 25 Abgeordnete erforderlich, die in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten gewählt wurden. Derzeit gibt es im Europäischen Parlament 8 Fraktionen, in denen insgesamt 177 nationale Parteien vertreten sind.

Mehr Informationen zum Wahlsystem findest Du auf der Seite des Bundeswahlleiters oder auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.

Wahlbenachrichtigung

Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie zu einer Wahl im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Mehr Informationen zur Wahlbenachrichtigung findest Du auf der Seite des Bundeswahlleiters.

Briefwahl

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 18:00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Mehr Informationen zur Briefwahl findest Du auf der Seite des Bundeswahlleiters.

Barrierefreies Wählen

Bei Wahlen in Deutschland haben Wählerinnen und Wähler mit Behinderung die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Mehr Informationen zum barrierefreien Wählen findest Du auf der Seite des Bundeswahlleiters.

„Einfach wählen gehen“ ist eine Wahlinformation in leichter Sprache von der LpB und Lebenshilfe BW, Stuttgart 2019.